Jetzt ist er da, der lange angekündigte Entwurf für ein Patientenrechtegesetz. Die Ärzteschaft kann aufatmen: es gibt keine generelle Beweislastumkehr. Für die Opposition völlig unzureichend.
Von Helmut Laschet
BERLIN. Mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte, ein neues Fundament für das gegenseitige Vertrauen von Patienten, Krankenkassen und Ärzten.